25. Juni 2020

In Corona-Zeiten: Online-Konsultation mit BO.PLUS statt Erörterungstermin

Das vom Bundestag beschlossene Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) enthält eine Reihe von Maßnahmen, damit Planungs- und Genehmigungsverfahren auch unter der Corona-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Das vom Bundestag beschlossene Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) enthält eine Reihe von Maßnahmen, damit Planungs- und Genehmigungsverfahren auch unter der Corona-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Das Gesetz sieht unter anderem den befristeten Ersatz von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen durch digitale Formate wie Online-Konsultationen vor. BO.PLUS ermöglicht durch eine vollständige digitale Verfahrensabwicklung den zielgerichteten Dialog zwischen Vorhabenträgern und Einwendern beziehungsweise Trägern öffentlicher Belange, und die rechtssichere und strukturierte Durchführung von Online-Konsultationen.

Wichtig: Dieses Versprechen gilt auch für Verfahren, die im Vorfeld analog beziehungsweise nicht mit BO.PLUS durchgeführt wurden. Gerne beraten wir Sie unverbindlich und mit Blick auf die individuellen Rahmenbedingungen Ihres Verfahrens zu den Einsatzmöglichkeiten von BO.PLUS.