Online-Konsultationen: Digitalisierung analoger Vorgänge

Durch die Kontaktbeschränkungen infolge der Covid-Pandemie sind reguläre Erörterungstermine auf absehbare Zeit nicht mehr möglich. Der Gesetzgeber hat daher das sogenannte Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) verabschiedet, welches die Durchführung digitaler Online-Konsultationen als Ersatz für herkömmliche Erörterungstermine in Beteiligungsverfahren erlaubt.

Digitalisierung analoger Vorgänge

Ein Innovationsschub deutet sich an

Früher sind Erörterungstermine als analoge Veranstaltungen organisiert worden, künftig werden diese Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung kontaktlos und digital ablaufen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der organisatorische und personelle Aufwand bei analogen Erörterungsterminen ist hoch, entsprechend auch die Kosten. 

Digitale Beteiligungsformen sind wesentlich kostengünstiger und einfacher umsetzbar. Gleichzeitig ermöglichen sie eine ortsunabhängige, niedrigschwellige Möglichkeit der Beteiligung.

Online-Konsultationen mit BO.PLUS

Als integriertes Beteiligungs-Management-System verfügt BO.PLUS über ein Modul
zur rechtssicheren Durchführung von Online-Konsultationen.

Als integriertes Beteiligungs-Management-System verfügt BO.PLUS über ein Modul zur rechtssicheren Durchführung von Online-Konsultationen. Die Nutzung ist für alle denkbar einfach: Beteiligten, die bereits einen Account in BO.PLUS haben, steht das Verfahren nach Freischaltung und Einladung direkt online zur Verfügung.

Beteiligte, die ihre Einwände z.B. postalisch erhoben haben, werden zur Online-Konsultation postalisch eingeladen und erhalten dabei einen Zugangscode.

Das zentrale Medium ist die mehrspaltige Konsultationstabelle; sie enthält in der Regel die Ergebnisse des bisherigen Beteiligungsprozesses (Einwendungen, Stellungnahmen und Erwiderungen) und bietet die Möglichkeit, weitere Erläuterungen und Kommentierungen dazu abzugeben.

Diese Eingaben können bis zum Ende der definierten Laufzeit eingestellt, geändert und ergänzt werden. Sie entsprechen denjenigen, die bei einem Erörterungstermin vorgebracht würden.

Gleichzeitig steht der verfahrensführenden Behörde und Vorhabenträger die im Konsultationsprozess eingegangenen Reaktionen der Beteiligten in der BO.PLUS-Auswertungstabelle zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung.

Die datenbankbasierte Funktionsweise von BO.PLUS ermöglicht einen durchgehend integrierten Prozessablauf, der die eindeutige Zuordnung und Verknüpfung der in den verschiedenen Phasen des gesamten Beteiligungsverfahrens getätigten Äußerungen der Beteiligten mit den im System hinterlegten Datensätze sicherstellt.

Nur analoge Beteiligung? Wir integrieren Ihr Verfahren.

Auch für Beteiligungsverfahren, die im Vorfeld analog beziehungsweise nicht mit BO.PLUS durchgeführt wurden, ist eine Online-Konsultation mit BO.PLUS die richtige Lösung. Gerne beraten wir Sie unverbindlich und mit Blick auf die individuellen Rahmenbedingungen Ihres Verfahrens zu den Einsatzmöglichkeiten von BO.PLUS.